Kampf gegen Arbeiterbewegung
Gewerkschaften und Parteien, die sich für soziale Verbesserungen einsetzen, stören nach Meinung der Neofaschisten die Einheit der "Volksgemeinschaft" und werden deshalb von ihnen bekämpft. Der Begriff der Solidarität wird ausgehöhlt. Das neofaschistische Modell vom "Leben ohne Klassenkampf" bedeutet - wie im NS Staat - die Aufteilung in "Betriebsführer" und "Gefolgschaft".
"Denn gerade am Tag der Arbeit muß gezeigt werden, daß der nationalen Politik endlich wieder Geltung verschafft werden muß. ... Was machen die Gewerkschaften, die doch eigentlich die Interessen des Arbeiters der Stirn und der Faust wahren sollten? Sie haben schon lange ihre Rolle verloren und liefern sich Scheingefechte, um ihre Macht zu sichern und den deutschen Michel zu beruhigen. Zum Spielball fremder Interessen geworden, wird ... der Deutsche keine Unterstützung erwarten können, sondern wohl eher das Gegenteil. Und darum ist es so wichtig, an diesem Feiertag geeint unsere Stimme gegen den Kapitalismus und dem damit verbundenen volksfeindlichen Verhalten dieses Staates zu erheben."
Freies Infotelefon Norddeutschland, 29. April 2000
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Hauptfeind DGB: Mit platten Parolen wird versucht Gewerkschaften zu diffamieren. Konservative Deutsche Zeitung |
"Aus sozialer Gerechtigkeit wächst die nationale Volksgemeinschaft. Sozialpolitik bedeutet die Solidarität des Volkes mit seinen Angehörigen. Sie muß die Geborgenheit des Einzelnen in der Gemeinschaft sichern."
Aus dem Parteiprogramm der NPD
"Solidarität kann es aber nicht mit allem und jedem geben. Sie ist vielmehr auf die Überschaubarkeit der an ihr teilhabenden sozialen Schichten unseres Volkes angewiesen. (...) Nur eine homogene Bevölkerung ist in der Lage, solidarisches Verhalten als Norm praktisch zu verwirklichen."
Aus dem Parteiprogramm der REP
"§1
Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes, die
Angestellten und Arbeiter als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung der
Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat.
§2
(1) Der Führer des Betriebes entscheidet der Gefolgschaft gegenüber
in allen betrieblichen Angelegenheiten ...
(2) Er hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Diese hat ihm die in
der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten."
Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934



