Ausstellung der VVN-BdA
Neofaschismus in Deutschland

Finanzierung und Tolerierung

Neofaschisten von der Polizei beschützt

Nach dem 8. Mai 1945 wurden NSDAP, SA, SS und Ersatz- und Nachfolgeorganisationen verboten. Dieses Verbot wurde und wird nicht eingehalten. Vielmehr werden die Organisationen und Aktivitäten der Neofaschisten zumeist toleriert. Durch "Wahlkampfkostenerstattung", aber auch durch Steuerbegünstigung von Spenden und durch Anerkennung der "Gemeinnützigkeit" werden die Aktivitäten der Neofaschisten teilweise direkt vom Staat finanziert.

Auch V-Mann-Gehälter finanzieren den Neofaschismus mit.

Kontinuität: Schon 1967 in Frankfurt / Main ging Polizei gegen antifaschistische Demonstranten vor.

Antifaschist von der Polizei bedroht.

Jährlich ziehen tausende Faschisten zum "Rudolf-Hess-Marsch" nach Wunsiedel. Der Anmelder Jürgen Rieger verhandelt über die Auflagen mit der Polizei.

2002 kamen über 2,3 Millionen Euro für neofaschistische Parteien aus der Staatskasse (Wahlkostenerstattung).

Quelle: Deutscher Bundestag, 3. Februar 2003

Frankfurter Rundschau, 20. November 1999

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6. November 2002

Frankfurter Rundschau, 12. November 1998

"Der (alliierte) Kontrollrat verordnet wie folgt:

1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschließlich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.

2. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder einem anderen Namen, ist verboten."

Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, 1945

© VVN-BdA e. V. | Mit Unterstützung der IG Metall, des antifaschistischen Magazins "Der Rechte Rand" und ARUG Braunschweig

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